Gebührenerhebung für die Benutzung von Medien, Medientechnik und Dienstleistungen. Aus der Tarifordnung zur Nutzung des KMZ für staatliche Schulen. Für private Schulen gelten andere Regelungen.
1. Inanspruchnahme des Kreismedienzentrums
1.1. Die Nutzer des Kreismedienzentrums Freiburg müssen sich bei der erstmaligen Inanspruchnahme der Dienste und Leistungen im jeweiligen Kalenderjahr registrieren lassen. Werden juristische Personen und Einrichtungen registriert, haben diese eine Namensliste der zur Ausleihe berechtigten Personen zu übergeben.
Für die Benutzerregistrierung erhebt der Landkreis ein Bearbeitungsentgelt:
- bis zu 10 AV-Medien — 7,50 €
- 11 bis 50 AV-Medien — 25,00 €
- 51 bis 150 AV-Medien — 50,00 €
- über 150 AV-Medien — 100,00 €
Das Entgelt wird nachschüssig jeweils am Jahresende fällig. Beim Verleih von Technik fallen unterschiedliche Gebühren an — bitte rufen Sie unsere Technik unter 0761 278077 an.